Mittwoch, 27. Dezember 2023

Von einer T ü c h t i g k e i t

 

< Montage: Keuz-im-Erfurter-Dom//Einnerung an Stefan Zweigs Suzid: Vo der Morgnröte >


"Kriegstüchtigkeit" 

>> Ich lobe diesen Pfarrer, der sich selbst nicht verleugnet: Und so stellt er sich vor,  zu Weihnachten 2023:

Seit 2012 habe ich einen Hund. - Und seit Otober 2013 bin ich Hörfunkpfarrer am SWR. Und dort auch offen und ansprechbar für Menschen, die mich brauchen - als Priester, als Seelsorger. Eine wunderbare Aufgabe. Am 1. Dezember 2021 habe ich als Senderbeauftragter die Leitung der Katholischen Rundfunkarbeit übernommen.“


Und spricht 1023, äh: 2023: Weihnachten: ... über "Kriegstüchtigkeit" <wie es einem Kriegsminster anstünde> und endet so:


(…) Um so mehr schmerzt es mich, wenn Bundesverteidigungs-minister Pistorius von „Kriegstüchtigkeit“ spricht und sich das Wort trotz Kritik auch nicht verbieten lassen will. Ich verstehe, was er damit sagen will, und weiß auch, dass er keinen Krieg anzetteln will, der von deutschem Boden ausgeht. Er will die Bundeswehr fit machen, damit sie unser Land und seine Werte schützen und in den Kriegsgebieten unserer Welt ihren Dienst tun kann. Pistorius will die Armee ertüchtigen und Männer und Frauen haben, die tüchtig sind im Kriegsfall.

Das will ich nicht. Und als Christ kann ich das auch nicht wollen, weil es fundamental dem widerspricht, was der an Weihnachten geborene Christus gewollt hat. Er wollte die Menschen für den Frieden ertüchtigen, wollte, dass Kinder, Frauen und Männer diese Eigenschaft üben, die oftmals vernachlässigt und vergessen wird.

Für den Frieden tüchtig zu sein, ist schwieriger als für den Krieg. Wenn die Spirale der Gewalt sich dreht, ist die Hand schnell am Drücker. Friedlich zu bleiben, ist mit das Schwerste, das es überhaupt gibt. Aber fürs Leben gibt es keine Alternative.


* *

Spricht er - und sendet es – ergo: vergebens? Wehrtüchti

Wehrtüchti] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 4 
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

>>> thomas.steiger@kirche-im-swr.de

- Ich habe ihm meine Zustimung ausgesprochen; auch in unserem Verkehr mit Verwandten in Lviv/Lemberg.


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