Donnerstag, 28. November 2024

Vom Sterben (im G e m e i n - Sinn)!

... vom Recht der Selbsttötung: 

Journal der practischen Arzneykunde und Wundarzneykunst“. Unter dem Titel „Die Verhältnisse des Arztes“ handelte Hufeland in der Tradition der ärztlichen Pflichtenlehren verschiedene ethische Fragestellungen und Herausforderungen ab, mit denen sich der Arzt in seiner praktischen Arbeit auseinandersetzen musste. Einer Frage galt seine besondere Aufmerksamkeit, und die betreffende Passage wurde in der Folgezeit immer wieder von anderen Autoren zitiert:

Jeder Arzt habe geschworen, so Hufeland, „nichts zu thun, wodurch das Leben eines Menschen verkürzt werden könne“. Gewiss könne der Gedanke aufkeimen, wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt werde und sich selbst den Tod wünsche, ob es nicht erlaubt, ja eine Pflicht sei, „jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien“. Aber, fuhr Hufeland fort, „so viel scheinbares ein solches Räsonnement vor sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzens unterstützt werden kann, so ist es doch falsch, und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade unrecht und strafbar seyn. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf“.

Der Arzt dürfe „nichts anders thun, als Leben erhalten; ob es ein Glück oder Unglück sey, ob es Werth habe oder nicht, dies geht ihn nichts an, und maßt er sich einmal an, diese Rücksicht in sein Geschäft mit aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mensch im Staate; denn ist einmal die Linie überschritten, glaubt sich der Arzt einmal berechtigt, über die Nothwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, so braucht es nur stufenweise Progressionen, um den Unwerth, und folglich die und folglich die Unnöthigkeit eines Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden“.

Trotz „Hufeland“; trotz ärztlichen Selbstverpflichteungen: Alle Männnnnnner-Gesellschaften treiben Krieg (immmerzu-ewig), treiben Tötungen und Verbrennungen von Anders-denkenden – mit Glanz und Gloria und dem Wohl der Staat- und viriler Stattlichkeit: „Gloria (enim) Dei vivens homo, vita autem hominis visio Dei:Die Herrlichkeit Gottes ist der lebende Mensch, das Leben des Menschen aber, Gott zu sehen.“ (Irenäus von Lyon,) Sie haben die -Elenden und die Suizidanten (siehe Goethes 'Werthers Leiden') nie beobachtet,nie beachtet; sondern aussortiert aus der sozialen/nationalen/religiösen Einheit: Ja, das stimmt: Die Selbststötung ist ein Grundrecht; es kann Bundestags-Bestimmungen geben; die wahrscheinlich so streng ausgelegt werden, dass die Menschen, die grundsätzlich ein <zugebilligtes> SelbsttötungsRecht haben, wieder mal in Karlsruhe klagen müssen; und wohl vom nächsten Urteilsspruch wieder abgehängt werden.

Alle Theorie ist maskulin und tendenziell tödlich <ob als Liedesgebot oder Humanitätsideal>; obwohl sie es auch religiös hinterfangen, ganz (man sagt virtuell oder intim oder zölibatär-spirituell-deklamatorisch, ….) aufwendig inszeniert werden kann.

Sed ergo: „Virtutem incolumem odimus.“ „Vollkommene Tugend hassen wir.“ Rrief uns Horaz zu: (in: Carmina 3,24,31); aber latesniche Humanität war noch nie die Erziehungsstärke in deutschen Schulen: >Es ging immer nur um Gefolgschaft - im Auswendiglernen als Tugend, die prämiert werden musste< - So soll es sein (müssen).



Ein bisschen hehre Theoorie, der Einschränkung, des Verzichts, des Trachtigen <ohne zu helfen!< - gegenüber der jahrhunde-alten Gewalt der Männer ... - nee, davon braucht mannnnnn nciht zu sprechen. Das ergibt sich so; ganz gewöhntlich; immerzu ....- ohne das mannnnnnnn dafür veranwortlich ist.! 

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